Stammbacher Silvesterlauf

Run-tastisches neues Jahr!

Nach dem erfolgreichen Neustart im letzten Jahr veranstaltet der TV Stammbach auch in diesem Jahr seinen traditionellen Silvesterlauf als Höhepunkt und Abschluss der Laufsaison 2023.

Gestartet wird am 31. Dezember 2023 um 13.30 Uhr am Sport- und Gemiendezentrum in Stammbach.

Im Anschluss wollen wir beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee, Kuchen und anderen Getränken das Sportjahr 2023 ausklingen lassen.

Wir freuen uns auf zahlreiche Läufer, Nordic Walker sowie alle anderen Lauffreunden und wünschen allen Sportlern ein friedvolles Weihnachtsfest und vor allen Dingen ein gesundes neues Jahr 2024.

Drei Strecken zur Auswahl:

4 Kilometer
8 Kilometer
11 Kilometer

Ausschreibung

Start und Ziel:

Sportzentrum Stammbach, Graben 3, 95236 Stammbach
Start auf allen Strecken um 13.30 Uhr

Strecken:

4 / 8 / 11 Km für Läufer und Nordic Walker
Verpflegung auf der Strecke (8+11 Km) und im Ziel.

Startgeld:

4 Euro Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
6 Euro ab 17 Jahre (Jhg. 2006)
Jeder Teilnehmer erhält 1 Stück Kuchen und 1 Topf Kaffee!
Bezahlung bis 13 Uhr.

Auszeichnung:

Pokale und Sachpreise für die drei stärksten Teilnehmergruppen

Anmeldeschluss:

Online 30.12. 18 Uhr – Nachmeldungen vor Ort bis ca. 13 Uhr möglich

Duschen/WC:

Direkt im Sportzentrum vorhanden.

Parkplätze:

Parkmöglichkeiten findet ihr direkt am Sportzentrum

Haftung und Datenschutz

Der TV Stammbach von 1902 e.V. übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer verzichten auf alle Rechtsansprüche, auch Dritter, an den Veranstalter und bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie gesund und trainiert sind. Jeder Teilnehmer sorgt selbst für entsprechenden Versicherungsschutz.

Mit der Anmeldung am Silvesterlauf akzeptiert der Teilnehmer, dass seine Personen- und Adressdaten sowie Ergebnisse EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, sein Name, Wohnort und Verein in Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Zeitung und in Aushängen publiziert werden dürfen und der Veranstalter –oder von ihm beauftragte Partner – Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten darf.

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