Der traditionelle Lauf ins neue Jahr!
Der Stammbacher Silvester, für viele gesetzt im Laufkalender, als Höhepunkt und Abschluss der Laufsaison 2024.
Gestartet wird wieder am 31. Dezember 2024 um 13.30 Uhr am Sport- und Gemiendezentrum, Graben 3 in Stammbach.
Im Anschluss wollen wir beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee, Kuchen und anderen Getränken das Sportjahr 2024 ausklingen lassen.
Wir freuen uns auf zahlreiche Läufer, Nordic Walker sowie alle anderen Lauffreunden und wünschen allen Sportlern ein friedvolles Weihnachtsfest und vor allen Dingen ein gesundes neues Jahr 2025.
Drei Strecken stehen zur Auswahl:
Du entscheidest während des Laufs welche Du Strecke absolvieren wirst.
Ausschreibung
Start und Ziel:
Sportzentrum Stammbach, Graben 3, 95236 Stammbach
Start auf allen Strecken um 13.30 Uhr
Strecken:
4 / 8 / 11 Km für Läufer und Nordic Walker
Verpflegung auf der Strecke (8+11 Km) und im Ziel.
Startgeld:
4 Euro Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
6 Euro ab 17 Jahre (Jhg. 2007)
Jeder Teilnehmer erhält 1 Stück Kuchen und 1 Topf Kaffee!
Bezahlung bis 13 Uhr.
Auszeichnung:
Sachpreise für die drei stärksten Teilnehmergruppen sowie für die ältesten und jüngsten Teilnehmer (m/w).
Anmeldeschluss:
Online 30.12. 18 Uhr – Nachmeldungen vor Ort bis ca. 13 Uhr möglich
Duschen/WC:
Direkt im Sportzentrum vorhanden.
Parkplätze:
Parkmöglichkeiten findet ihr direkt am Sportzentrum
Haftung und Datenschutz
Der TV Stammbach von 1902 e.V. übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer verzichten auf alle Rechtsansprüche, auch Dritter, an den Veranstalter und bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie gesund und trainiert sind. Jeder Teilnehmer sorgt selbst für entsprechenden Versicherungsschutz.
Mit der Anmeldung am Silvesterlauf akzeptiert der Teilnehmer, dass seine Personen- und Adressdaten sowie Ergebnisse EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, sein Name, Wohnort und Verein in Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Zeitung und in Aushängen publiziert werden dürfen und der Veranstalter –oder von ihm beauftragte Partner – Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten darf.